Tennisanlage Eyßelheide


Eigentümer und Betreiber:

Werner Schuster

Im Heidland 15

38518 Gifhorn


Telefon: 05372/958955
Telefax: 05372/958956

Email: w.schuster@tennis-gifhorn.de



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen der rechtlichen Klarstellung des Vertragsverhältnisses, der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Tennisanlage Eyßelheide samt ihrer Nebeneinrichtungen. Sie sind für jeden Besucher und Nutzer verbindlich. Jeder Besucher und Nutzer der Tennisanlage Eyßelheide hat sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört oder belästigt werden. Jeder Besucher und Nutzer ist verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe und Sicherheit gefährdet oder gegen die guten Sitten verstößt.


  1. Geschäftszweck
    Die Tennisanlage Eyßelheide vermietet auf gewerblicher Basis im Einzel-, Block- und Dauer-buchungsverfahren (ABO) Tennisplätze und betreibt eine dazugehörige Cafeteria. Ferner betreibt die

Tennisanlage Eyßelheide eine Tennisschule und einen Tennisshop.

  1. Betriebs- und Öffnungszeiten

Die Betriebs- und Öffnungszeiten werden von der Tennisanlage Eyßelheide festgelegt. Maßgebend
für Spielanfang und Spielende ist die Uhr in der Tennishalle (Nordgiebel). Die normale Betriebs-
temperatur in der Halle wird ab 09.00 Uhr und bis 23.00 Uhr garantiert. Personen, die unter Einfluss
von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, muss zum Schutz der Allgemeinheit der Zutritt zur Anlage verwehrt werden. Alkoholische Getränke dürfen ohne besondere Genehmigung nicht ausgeschenkt und nicht mitgebracht werden. Das Mitbringen von Tieren auf die Tennisanlage und in die Umkleiden ist nicht gestattet.


  1. Einzel- Platzbuchungen und Block- Buchungen (z.B. 10er- Karte)

Nur volljährige Personen können Buchungsanfragen und Buchungen in der Tennisanlage Eyßelheide auf eigene Rechnung vornehmen.

Vorbestellungen sollten vorrangig im Online-Buchungsverfahren unter www.tennis-gifhorn.de di- rekt selbst durch den Mieter eingebucht werden. Vorbestellungen werden bei freier Platzkapazität aber natürlich auch telefonisch oder mündlich entgegengenommen und vom Personal eingestellt.
Der Münzbetrieb ist ebenfalls im Ausnahmefall noch möglich. Der Platz kann jedoch nur verbindlich reserviert werden, wenn dieser im Online-Reservierungssystem als „Münzbuchung“ angemeldet ist. Ohne diese Reservierung ist nur die Stand-by-Buchung möglich. Online-Reservierungen haben immer Vorrang vor einer Stand-by-Buchung. Die Stand-by-Buchung endet immer dann zur vollen Stunde, wenn die folgende aktuelle Stunde im Onlineverfahren gebucht wurde. Einzelbuchun-
gen, Block-Buchungen und Nachholstunden können maximal nur 14 Tage in die Zukunft gebucht werden. Reservierungen für einen längeren, in der Zukunft liegenden Zeitraum sind ABO-Buchungen

und unterliegen einer gesonderten Entgeltfindung und Abrechnung (s. Ziffer 5).

  1. Dauerbuchungen (Hallen-ABO)

Dauerbuchungen (ABO) bedürfen erstmalig der schriftlichen Bestätigung. Das Hallen-ABO verlängert
sich um eine weitere Hallen-ABO-Saison, falls das ABO nicht bis zum 31.05. des jeweiligen
Jahres schriftlich gekündigt wird. Bis zum 15.05. des jeweiligen Kalenderjahres wird der Betreiber alle ABO-Kunden schriftlich auf diesen Tatbestand hinweisen. Preisanpassungen für Dauerbuchungen (Hallen-ABO) sind nur rechtswirksam und möglich, wenn sie mit diesem Anschreiben bekanntgege- ben werden.

Im Falle von Dauerbuchungen (Anmietung eines von der Tennisanlage Eyßelheide vorgehaltenen Tennisplatzes für die Saison) findet eine Mieterstattung nicht statt, wenn der Dauerbucher durch einen in seiner Person liegenden Grund (Urlaub, Krankheit, beruflich bedingte Ortsabwesenheit usw.) an der Ausübung der Nutzung des ihm zustehenden Tennisplatzes gehindert wird. Der Dauerbucher hat das Recht, den Platz im Falle seiner Verhinderung durch andere, von ihm zu bestimmende Personen nutzen zu lassen, soweit diese Personen sich an den Rahmen der dem Dauerbucher eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten halten. Der Dauerbucher kann im Falle seiner dauernden Verhinderung (z.B. Krankheit etc.) den von ihm gemieteten Platz für von ihm zu benennende Termine der Tennisanlage Eyßelheide gegenüber im Voraus freigeben und zur anderweitigen Vermietung durch die Tennisanlage Eyßelheide anbieten. In diesem Falle ist die Tennisanlage Eyßelheide nicht verpflichtet, den Platz anderweitig zu vermieten. Gelingt es, den Platz weiterzuvermieten, ist dem

Dauerbucher der Mietpreis je Stunde zu vergüten.

  1. Zahlungspflicht für alle Buchungsarten (ABO, Einzel- und Blockbuchungen)

Im Falle von Buchungen eines von der Tennisanlage Eyßelheide vorgehaltenen Tennisplatzes entfällt die Zahlungspflicht des Mieters grundsätzlich nicht. Das gilt im Besonderen auch, wenn der Kunde die gebuchte Stunde nicht nutzt. Gebuchte Stunden, die im Reservierungssystem eingebucht sind, verpflichten immer zur Zahlung des Mietpreises für diese Stunde. Der Mieter hat die Möglichkeit, die gebuchte Stunde bei Verhinderung ohne weitere Begründung jederzeit bis 15 Minuten vor Beginn der Stunde zu stornieren. Der Mieter hat auf jeden Fall das Recht, diese Stunde nachzuspielen, wenn er online, E-Mail, telefonisch oder persönlich mindestens 12 Stunden vor Spielbeginn diese Stunde storniert. Erfolgt die Stornierung später, kann nur nachgespielt werden, wenn diese Stunde wieder anderweitig vermietet worden ist. Nachholstunden müssen bis zum 01. September (vor Beginn der neuen Hallensaison) in der gebuchten Zeitzone oder einer preislich günstigeren Zeitzone (ohne Erstattungsausgleich) gespielt werden, da diese sonst mit Ablauf des 31. August des jeweiligen Jahres verfallen.

  1. Platzmiete und Fälligkeit

Die Platzpreise sowie sonstigen Entgelte ergeben sich aus den ausgehängten Preistafeln.
Grundlage hierfür ist die jeweils letzte gültige Preisliste. Rechnungen von Einzel-, Dauerbuchungen
(ABO) und Block-Buchungen sind 10 Tage nach Rechnungserhalt oder nach gesonderter Ver-einbarung an die Tennisanlage Eyßelheide bar oder durch Überweisung zu begleichen. Beide Ver- tragsparteien können auch das Einzugsverfahren vereinbaren. Sollten fällige Rechnungsbeträge
trotz schriftlicher Mahnung der Tennisanlage Eyßelheide nicht oder nicht vollständig bezahlt worden sein, so kann die Tennisanlage Eyßelheide bis zur vollständigen Begleichung der Rückstände dem

Mieter die Benutzung der Tenniseinrichtungen untersagen.

  1. Haftung Nutzungsmöglichkeiten

Die Tennisanlage Eyßelheide haftet nicht für Ausfälle der Platznutzungsmöglichkeiten, soweit solche Ausfälle nicht zurückzuführen sind auf Umstände, die im Einflussbereich der Tennisanlage Eyßelheide liegen.


  1. Spielbetrieb
    a) Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet ausschließlich der Betreiber der Tennisanlage Eyßelheide. Die Tennisanlage Eyßelheide hat das Recht, dem Mieter anstelle des ursprünglich zugeteilten Platzes im Einzelfall einen anderen Platz zuzuweisen. Im Falle einer Dauerbuchung (ABO) hat die Tennisanlage Eyßelheide darüber hinaus das Recht, mit einer Kündigungsfrist von
    14 Tagen, das Platzmietverhältnis aufzukündigen. Die Tennisanlage Eyßelheide ist verpflichtet, dem Mieter in diesem Falle anteilig für die entfallende Mietzeit die Mietgebühren zu erstatten.

    b) Grundsätzlich darf nur übliche Sportkleidung getragen werden. Das Betreten der Plätze ist nur mit vorschriftsmäßigen Schuhen gestattet. Insbesondere in der Halle sind das Tennis-Hallenschuhe mit glatter, heller Sohle. Beschädigungen und Verunreinigungen der Hallenplätze verpflichten zum Ersatz

des Schadens bzw. zur Erstattung der Reinigungskosten.


c) Eine Platzbuchung beginnt jeweils zur vollen Stunde und dauert 60 Minuten (inklusive Platzab-abziehen für die Außenplätze). Die Spieler sind verpflichtet, den zugewiesenen Platz nach Beendigung der Spielzeit umgehend zu verlassen. Das Weiterspielen über die gebuchte Zeit hinaus ist nicht erlaubt, auch wenn Plätze frei bleiben.


d) Aus Sicherheitsgründen dürfen keine sperrigen Gegenstände wie Kinderwagen, Fahrräder, etc. innerhalb der abgegrenzten Plätze abgestellt werden. Bei Zuwiderhandlung ist jede Haftung ausge-schlossen.

e) Die Mitnahme von Kindern auf das Spielfeld geschieht im Hinblick auf das Verletzungsrisiko auf

eigene Gefahr.

f) Die gesamte Tennisanlage, Umkleide- und Duschräume sind in sauberem Zustand zu verlassen.

g) Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen sind der Betreiber und das Personal der Tennisanlage Eyßelheide berechtigt, ein Platzverbot auszusprechen. In besonderen Fällen kann ein zeitlich befristetes sowie ein unbefristetes Hausverbot durch die Tennisanlage Eyßelheide (Betreiber) ausgesprochen werden. In diesen Fällen erfolgt keine Rücker-

stattung des Benutzungsentgeltes.

  1. Haftung, Schadensersatz

Bei Benutzung sämtlicher Einrichtungen der Tennisanlage Eyßelheide -einschließlich des Park-platzes- haftet die Tennisanlage Eyßelheide nicht für selbstverschuldete Unfälle der Mieter oder der Besucher. Im Übrigen haftet die Tennisanlage Eyßelheide nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für das Versagen technischer Anlagen,
Betriebsstörungen oder sonstige die Tennisanlage beeinträchtigende Ereignisse haftet die Tennis-

anlage Eyßelheide nicht.


Für Geld oder sonstige Wertsachen, die mit der Kleidung in den Umkleidekabinen oder auf der Tennisanlage belassen werden, übernimmt die Tennisanlage Eyßelheide keinerlei Haftung. Ersatzansprüche von Gästen gegen die Tennisanlage Eyßelheide sind nur dann wirksam geltend gemacht, wenn eingetretene Schäden und Verletzungen dem Aufsichtspersonal unverzüglich gemel-

det und protokolliert werden. Die Beweislast trägt der Geschädigte.

Beschädigungen und Verunreinigungen der Einrichtung und der Anlagen der Tennisanlage Eyßelheide verpflichten zum Ersatz des Schadens bzw. zur Erstattung der Reinigungskosten.

Darüber hinaus bleibt die Strafverfolgung vorbehalten.

  1. Tennisunterricht
    a) mit gewerblich selbständig tätigen Trainerinnen/Trainern

Tennisunterricht auf der Anlage darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Tennisanlage Eyßelheide erteilt werden. Diese Trainerinnen/Trainer sind auf eigene Rechnung und im eigenen Namen gegenüber dem Kunden tätig und werden steuerlich als Gewerbetreibende geführt. Mit
den Trainerinnen/Trainern kann vereinbart werden, dass die Platzmiete im Auftrag der Tennisanlage Eyßelheide mit eingezogen und dann an den Betreiber abgeführt wird (Auftragseinzugsverfahren).
Die Aufsicht über die Kinder obliegt dem Gewerbetreibenden. Jegliche Haftung der Tennisanlage

Eyßelheide wird ausgeschlossen.

Der TCE-Eyßelheide e.V. ist berechtigt, für seine jugendlichen Vereinsmitglieder eine/n eigene/n Trainerin/Trainer auf eigene Rechnung zu beschäftigen. Die Platzmiete wird vom TCE-Eyßelheide an den Betreiber der Tennisanlage Eyßelheide für diese Fälle gezahlt. Die Trainerstunden werden
nach der jeweiligen gültigen Preisliste mit gesonderten Einzelvereinbarungen abgerechnet. Die Fällig-keit ist für die Trainingszeit bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres der 01.11. des laufenden Jahres und für die Trainingszeit 01.01. bis Hallen-Saisonschluss der 01.02. des laufenden Jahres. Bei über 14 Tage rückständigen fälligen Platzmieten hat die Tennisanlage Eyßelheide das sofortige fristlose Kündigungsrecht gegenüber den Gewerbe treibenden Trainerinnen/Trainern.


b) Tennisschule Eyßelheide mit angestellten Trainerinnen/Trainern der Tennisanlage

Soweit ein Vertrag für die Erteilung von Gruppenunterricht abgeschlossen wurde, stellt die Tennisanlage Eyßelheide einen Tennislehrer zur Unterrichtserteilung zur Verfügung. Das Honorar des Tennislehrers ist in diesem Falle in der Kursusgebühr enthalten, desgleichen die Platzmiete. Bei Gruppenunterricht gibt es grundsätzlich keine Gebührenerstattung, weder ganz noch teilweise.
Für die gebuchte Kursdauer hat sich die Gruppe verbindlich festgelegt. Absagen sind nur für die gesamte Gruppe möglich und müssen spätestens eine Woche vor Beginn mitgeteilt werden. Die Tennisschule versucht, Ersatztermine anzubieten. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
Eine Verrechnung der Entgelte kann nur innerhalb der Gruppenteilnehmer intern erfolgen.

Ganz besondere Gründe können jedoch eine anteilige Erstattung der Kursgebühren zulassen

(Krankheit, beruflich bedingte Ortsabwesenheit usw.).

Die Tennisanlage Eyßelheide hat das Recht, mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen, dem Teil-nehmer des Gruppenunterrichts gegenüber das Vertragsverhältnis zu kündigen. In diesem Falle ist die Tennisanlage Eyßelheide verpflichtet, den Vertragspartnern anteilig für die restliche Vertrags-laufzeit die Gruppengebühr zu erstatten.


  1. Kursusbeitrag Tennisschule Eyßelheide

Der Kursusbeitrag einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist im Voraus oder nach geson-derter Zahlungsvereinbarung mit der Rechnungsstellung zu zahlen. Die Tennisanlage Eyßelheide kann durch gesonderte Erklärung ermächtigt werden, diesen Betrag im Voraus per Einzugs-ermächtigung einzuziehen. Der Beitrag ist grundsätzlich auch dann bis zum Ablauf der Vereinbarung zu zahlen, wenn die Leistungen der Tennisanlage Eyßelheide nicht in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich berechtigt eine Nichtinanspruchnahme der Leistungen zu keiner Rückforderung oder Reduzierung des Beitrags (kein „Time Stop“).


  1. Einzelunterricht Tennisschule Eyßelheide

Im Falle von Einzelunterricht durch einen Tennislehrer gilt die verbindliche Festlegung des Teilnehmers für die Kursdauer. Sollten Termine während dieser Laufzeit nicht wahrgenommen werden können, muss dies spätestens eine Woche vor diesem Trainingstermin mitgeteilt werden.
Die Tennisschule versucht, Ersatztermine anzubieten. Kurzfristige Absagen können keine Berück- sichtigung finden.


  1. Aufsicht bei Kindern Tennisschule Eyßelheide

Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Tennisanlage Eyßelheide kann vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Auf- sichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie bitte Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainerin/des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

Die Tennisanlage Eyßelheide behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Eltern willigen ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss bis es abgeholt wird.


  1. Ausgefallene Stunden

Müssen Stunden durch Verschulden der Tennisanlage Eyßelheide ausfallen, werden diese nachge-holt. Sollte dies nicht möglich sein, entfällt unser Anspruch auf das Trainingsentgelt.


  1. Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens 24 Stunden nach dem Tag der Spielstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Spiel/ Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens.

Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

  1. Fotos
    Mit Betreten der Tennisanlage Eyßelheide erklärt sich jeder Kunde und Gast einverstanden, jederzeit
    fotografiert werden zu können. Ebenso erklärt sich jeder Kunde und Gast damit einverstanden, Foto- grafien seiner Person in den Kommunikationsmitteln der Tennisanlage Eyßelheide veröffentlicht zu sehen.


  2. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Schriftform, und Volljährigkeit

Mit Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur aufrechnen, soweit diese unwidersprochen oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen zu, die aus dem Vertragsverhältnis mit dem Anbieter resultieren.



Der Kunde erklärt mit Abgabe seiner Reservierung/Bestellung ausdrücklich, dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig ist und sein überwiegender Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Sofern der Kunde das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, versichert er mit Aufgabe der Reservierung/Bestellung, dass er zu dieser berechtigt ist. Der Anbieter weist auf die mögliche Strafbarkeit einer Falschangabe hiermit hin.



Die Vertragsparteien vereinbaren, dass soweit in vertraglichen Regelungen zwischen den Parteien Schriftform vorgesehen ist, diese durch Telefax und ausdrücklich auch durch Email gewahrt wird.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich nahe kommt.

  1. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist 38518 Gifhorn.



Gifhorn, 03. Januar 2008