Tennisanlage Eyßelheide
Eigentümer
und Betreiber:
Werner Schuster
Im Heidland 15
38518 Gifhorn
Telefon:
05372/958955
Telefax: 05372/958956
Email: w.schuster@tennis-gifhorn.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen der rechtlichen Klarstellung des Vertragsverhältnisses, der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Tennisanlage Eyßelheide samt ihrer Nebeneinrichtungen. Sie sind für jeden Besucher und Nutzer verbindlich. Jeder Besucher und Nutzer der Tennisanlage Eyßelheide hat sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört oder belästigt werden. Jeder Besucher und Nutzer ist verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe und Sicherheit gefährdet oder gegen die guten Sitten verstößt.
Geschäftszweck
Die
Tennisanlage Eyßelheide vermietet auf gewerblicher Basis im
Einzel-, Block- und Dauer-buchungsverfahren (ABO) Tennisplätze
und betreibt eine dazugehörige Cafeteria. Ferner betreibt die
Tennisanlage
Eyßelheide eine Tennisschule und einen Tennisshop.
Betriebs- und Öffnungszeiten
Die
Betriebs- und Öffnungszeiten werden von der Tennisanlage
Eyßelheide festgelegt. Maßgebend
für Spielanfang
und Spielende ist die Uhr in der Tennishalle (Nordgiebel). Die
normale Betriebs-
temperatur in der Halle wird ab 09.00 Uhr und
bis 23.00 Uhr garantiert. Personen, die unter Einfluss
von
Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, muss zum Schutz
der Allgemeinheit der Zutritt zur Anlage verwehrt werden.
Alkoholische Getränke dürfen ohne besondere Genehmigung
nicht ausgeschenkt und nicht mitgebracht werden. Das Mitbringen von
Tieren auf die Tennisanlage und in die Umkleiden ist nicht gestattet.
Einzel- Platzbuchungen und Block- Buchungen (z.B. 10er- Karte)
Nur volljährige Personen können Buchungsanfragen und Buchungen in der Tennisanlage Eyßelheide auf eigene Rechnung vornehmen.
Vorbestellungen
sollten vorrangig im Online-Buchungsverfahren unter
www.tennis-gifhorn.de
di- rekt selbst durch den Mieter eingebucht werden.
Vorbestellungen werden bei freier Platzkapazität aber
natürlich auch telefonisch oder mündlich entgegengenommen
und vom Personal eingestellt.
Der Münzbetrieb ist ebenfalls
im Ausnahmefall noch möglich. Der Platz kann jedoch nur
verbindlich reserviert werden, wenn dieser im
Online-Reservierungssystem als „Münzbuchung“ angemeldet ist.
Ohne diese Reservierung ist nur die Stand-by-Buchung möglich.
Online-Reservierungen haben immer Vorrang vor einer Stand-by-Buchung.
Die Stand-by-Buchung endet immer dann zur vollen Stunde, wenn die
folgende aktuelle Stunde im Onlineverfahren gebucht wurde.
Einzelbuchun-
gen, Block-Buchungen und Nachholstunden können
maximal nur 14 Tage in die Zukunft gebucht werden. Reservierungen für
einen längeren, in der Zukunft liegenden Zeitraum sind
ABO-Buchungen
und
unterliegen einer gesonderten Entgeltfindung und Abrechnung (s.
Ziffer 5).
Dauerbuchungen (Hallen-ABO)
Dauerbuchungen
(ABO) bedürfen erstmalig der schriftlichen Bestätigung. Das
Hallen-ABO verlängert
sich um eine weitere
Hallen-ABO-Saison, falls das ABO nicht bis zum 31.05.
des jeweiligen
Jahres schriftlich gekündigt wird. Bis zum
15.05. des jeweiligen Kalenderjahres wird der Betreiber alle
ABO-Kunden schriftlich auf diesen Tatbestand hinweisen.
Preisanpassungen für Dauerbuchungen (Hallen-ABO) sind nur
rechtswirksam und möglich, wenn sie mit diesem Anschreiben
bekanntgege- ben werden.
Im Falle von Dauerbuchungen (Anmietung eines von der Tennisanlage Eyßelheide vorgehaltenen Tennisplatzes für die Saison) findet eine Mieterstattung nicht statt, wenn der Dauerbucher durch einen in seiner Person liegenden Grund (Urlaub, Krankheit, beruflich bedingte Ortsabwesenheit usw.) an der Ausübung der Nutzung des ihm zustehenden Tennisplatzes gehindert wird. Der Dauerbucher hat das Recht, den Platz im Falle seiner Verhinderung durch andere, von ihm zu bestimmende Personen nutzen zu lassen, soweit diese Personen sich an den Rahmen der dem Dauerbucher eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten halten. Der Dauerbucher kann im Falle seiner dauernden Verhinderung (z.B. Krankheit etc.) den von ihm gemieteten Platz für von ihm zu benennende Termine der Tennisanlage Eyßelheide gegenüber im Voraus freigeben und zur anderweitigen Vermietung durch die Tennisanlage Eyßelheide anbieten. In diesem Falle ist die Tennisanlage Eyßelheide nicht verpflichtet, den Platz anderweitig zu vermieten. Gelingt es, den Platz weiterzuvermieten, ist dem
Dauerbucher
der Mietpreis je Stunde zu vergüten.
Zahlungspflicht für alle Buchungsarten (ABO, Einzel- und Blockbuchungen)
Im
Falle von Buchungen eines von der Tennisanlage Eyßelheide
vorgehaltenen Tennisplatzes entfällt die Zahlungspflicht des
Mieters grundsätzlich nicht. Das gilt im
Besonderen auch, wenn der Kunde die gebuchte Stunde nicht nutzt.
Gebuchte Stunden, die im Reservierungssystem eingebucht sind,
verpflichten immer zur Zahlung des Mietpreises für
diese Stunde. Der Mieter hat die Möglichkeit, die gebuchte
Stunde bei Verhinderung ohne weitere Begründung jederzeit bis 15
Minuten vor Beginn der Stunde zu stornieren. Der Mieter hat auf jeden
Fall das Recht, diese Stunde nachzuspielen, wenn er online, E-Mail,
telefonisch oder persönlich mindestens 12 Stunden vor
Spielbeginn diese Stunde storniert. Erfolgt die Stornierung
später, kann nur nachgespielt werden, wenn diese Stunde wieder
anderweitig vermietet worden ist. Nachholstunden müssen bis zum
01. September (vor Beginn der neuen Hallensaison) in der gebuchten
Zeitzone oder einer preislich günstigeren Zeitzone (ohne
Erstattungsausgleich) gespielt werden, da diese sonst mit Ablauf des
31. August des jeweiligen Jahres verfallen.
Platzmiete und Fälligkeit
Die
Platzpreise sowie sonstigen Entgelte ergeben sich aus den
ausgehängten Preistafeln.
Grundlage hierfür ist die
jeweils letzte gültige Preisliste. Rechnungen von Einzel-,
Dauerbuchungen
(ABO) und Block-Buchungen sind 10 Tage nach
Rechnungserhalt oder nach gesonderter Ver-einbarung an die
Tennisanlage Eyßelheide bar oder durch Überweisung zu
begleichen. Beide Ver- tragsparteien können auch das
Einzugsverfahren vereinbaren. Sollten fällige
Rechnungsbeträge
trotz schriftlicher Mahnung der Tennisanlage
Eyßelheide nicht oder nicht vollständig bezahlt worden
sein, so kann die Tennisanlage Eyßelheide bis zur
vollständigen Begleichung der Rückstände dem
Mieter
die Benutzung der Tenniseinrichtungen untersagen.
Haftung Nutzungsmöglichkeiten
Die Tennisanlage Eyßelheide haftet nicht für Ausfälle der Platznutzungsmöglichkeiten, soweit solche Ausfälle nicht zurückzuführen sind auf Umstände, die im Einflussbereich der Tennisanlage Eyßelheide liegen.
Spielbetrieb
a)
Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet
ausschließlich der Betreiber der Tennisanlage Eyßelheide.
Die Tennisanlage Eyßelheide hat das Recht, dem Mieter anstelle
des ursprünglich zugeteilten Platzes im Einzelfall einen
anderen Platz zuzuweisen. Im Falle einer Dauerbuchung (ABO) hat die
Tennisanlage Eyßelheide darüber hinaus das Recht, mit
einer Kündigungsfrist von
14 Tagen, das Platzmietverhältnis
aufzukündigen. Die Tennisanlage Eyßelheide ist
verpflichtet, dem Mieter in diesem Falle anteilig für die
entfallende Mietzeit die Mietgebühren zu erstatten.
b)
Grundsätzlich darf nur übliche Sportkleidung getragen
werden. Das Betreten der Plätze ist nur mit vorschriftsmäßigen
Schuhen gestattet. Insbesondere in der Halle sind das
Tennis-Hallenschuhe mit glatter, heller Sohle. Beschädigungen
und Verunreinigungen der Hallenplätze verpflichten zum Ersatz
des Schadens bzw. zur Erstattung der Reinigungskosten.
c)
Eine Platzbuchung beginnt jeweils zur vollen Stunde und dauert 60
Minuten (inklusive Platzab-abziehen für die Außenplätze).
Die Spieler sind verpflichtet, den zugewiesenen Platz nach Beendigung
der Spielzeit umgehend zu verlassen. Das Weiterspielen über die
gebuchte Zeit hinaus ist nicht erlaubt, auch wenn Plätze frei
bleiben.
d)
Aus Sicherheitsgründen dürfen keine sperrigen
Gegenstände wie Kinderwagen, Fahrräder, etc. innerhalb
der abgegrenzten Plätze abgestellt werden. Bei
Zuwiderhandlung ist jede Haftung ausge-schlossen.
e) Die
Mitnahme von Kindern auf das Spielfeld geschieht im Hinblick auf
das Verletzungsrisiko auf
eigene
Gefahr.
f) Die gesamte Tennisanlage, Umkleide- und Duschräume
sind in sauberem Zustand zu verlassen.
g) Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen sind der Betreiber und das Personal der Tennisanlage Eyßelheide berechtigt, ein Platzverbot auszusprechen. In besonderen Fällen kann ein zeitlich befristetes sowie ein unbefristetes Hausverbot durch die Tennisanlage Eyßelheide (Betreiber) ausgesprochen werden. In diesen Fällen erfolgt keine Rücker-
stattung
des Benutzungsentgeltes.
Haftung, Schadensersatz
Bei
Benutzung sämtlicher Einrichtungen der Tennisanlage Eyßelheide
-einschließlich des Park-platzes- haftet die Tennisanlage
Eyßelheide nicht für selbstverschuldete Unfälle der
Mieter oder der Besucher. Im Übrigen haftet die Tennisanlage
Eyßelheide nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für
das Versagen technischer Anlagen,
Betriebsstörungen oder
sonstige die Tennisanlage beeinträchtigende Ereignisse haftet
die Tennis-
anlage Eyßelheide nicht.
Für
Geld oder sonstige Wertsachen, die mit der Kleidung in den
Umkleidekabinen oder auf der Tennisanlage belassen werden, übernimmt
die Tennisanlage Eyßelheide keinerlei Haftung. Ersatzansprüche
von Gästen gegen die Tennisanlage Eyßelheide sind nur dann
wirksam geltend gemacht, wenn eingetretene Schäden und
Verletzungen dem Aufsichtspersonal unverzüglich gemel-
det und protokolliert werden. Die Beweislast trägt der Geschädigte.
Beschädigungen und Verunreinigungen der Einrichtung und der Anlagen der Tennisanlage Eyßelheide verpflichten zum Ersatz des Schadens bzw. zur Erstattung der Reinigungskosten.
Darüber
hinaus bleibt die Strafverfolgung vorbehalten.
Tennisunterricht
a) mit gewerblich selbständig tätigen
Trainerinnen/Trainern
Tennisunterricht
auf der Anlage darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der
Tennisanlage Eyßelheide erteilt werden. Diese
Trainerinnen/Trainer sind auf eigene Rechnung und im eigenen Namen
gegenüber dem Kunden tätig und werden steuerlich als
Gewerbetreibende geführt. Mit
den Trainerinnen/Trainern kann
vereinbart werden, dass die Platzmiete im Auftrag der Tennisanlage
Eyßelheide mit eingezogen und dann an den Betreiber abgeführt
wird (Auftragseinzugsverfahren).
Die Aufsicht über die
Kinder obliegt dem Gewerbetreibenden. Jegliche Haftung der
Tennisanlage
Eyßelheide
wird ausgeschlossen.
Der
TCE-Eyßelheide e.V. ist berechtigt, für seine jugendlichen
Vereinsmitglieder eine/n eigene/n Trainerin/Trainer auf eigene
Rechnung zu beschäftigen. Die Platzmiete wird vom TCE-Eyßelheide
an den Betreiber der Tennisanlage Eyßelheide für diese
Fälle gezahlt. Die Trainerstunden werden
nach der jeweiligen
gültigen Preisliste mit gesonderten Einzelvereinbarungen
abgerechnet. Die Fällig-keit ist für die Trainingszeit bis
zum 31.12. des jeweiligen Jahres der 01.11. des laufenden Jahres und
für die Trainingszeit 01.01. bis Hallen-Saisonschluss der 01.02.
des laufenden Jahres. Bei über 14 Tage rückständigen
fälligen Platzmieten hat die Tennisanlage Eyßelheide das
sofortige fristlose Kündigungsrecht gegenüber den Gewerbe
treibenden Trainerinnen/Trainern.
b) Tennisschule Eyßelheide mit angestellten Trainerinnen/Trainern der Tennisanlage
Soweit
ein Vertrag für die Erteilung von Gruppenunterricht
abgeschlossen wurde, stellt die Tennisanlage Eyßelheide einen
Tennislehrer zur Unterrichtserteilung zur Verfügung. Das Honorar
des Tennislehrers ist in diesem Falle in der Kursusgebühr
enthalten, desgleichen die Platzmiete. Bei Gruppenunterricht gibt es
grundsätzlich keine Gebührenerstattung, weder ganz noch
teilweise.
Für die gebuchte Kursdauer hat sich die Gruppe
verbindlich festgelegt. Absagen sind nur für die gesamte Gruppe
möglich und müssen spätestens eine Woche vor Beginn
mitgeteilt werden. Die Tennisschule versucht, Ersatztermine
anzubieten. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
Eine
Verrechnung der Entgelte kann nur innerhalb der Gruppenteilnehmer
intern erfolgen.
Ganz besondere Gründe können
jedoch eine anteilige Erstattung der Kursgebühren zulassen
(Krankheit, beruflich bedingte Ortsabwesenheit usw.).
Die Tennisanlage Eyßelheide hat das Recht, mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen, dem Teil-nehmer des Gruppenunterrichts gegenüber das Vertragsverhältnis zu kündigen. In diesem Falle ist die Tennisanlage Eyßelheide verpflichtet, den Vertragspartnern anteilig für die restliche Vertrags-laufzeit die Gruppengebühr zu erstatten.
Kursusbeitrag Tennisschule Eyßelheide
Der Kursusbeitrag einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist im Voraus oder nach geson-derter Zahlungsvereinbarung mit der Rechnungsstellung zu zahlen. Die Tennisanlage Eyßelheide kann durch gesonderte Erklärung ermächtigt werden, diesen Betrag im Voraus per Einzugs-ermächtigung einzuziehen. Der Beitrag ist grundsätzlich auch dann bis zum Ablauf der Vereinbarung zu zahlen, wenn die Leistungen der Tennisanlage Eyßelheide nicht in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich berechtigt eine Nichtinanspruchnahme der Leistungen zu keiner Rückforderung oder Reduzierung des Beitrags (kein „Time Stop“).
Einzelunterricht Tennisschule Eyßelheide
Im
Falle von Einzelunterricht durch einen Tennislehrer gilt die
verbindliche Festlegung des Teilnehmers für die Kursdauer.
Sollten Termine während dieser Laufzeit nicht wahrgenommen
werden können, muss dies spätestens eine Woche vor diesem
Trainingstermin mitgeteilt werden.
Die Tennisschule versucht,
Ersatztermine anzubieten. Kurzfristige Absagen können keine
Berück- sichtigung finden.
Aufsicht bei Kindern Tennisschule Eyßelheide
Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Tennisanlage Eyßelheide kann vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Auf- sichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie bitte Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainerin/des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
Die Tennisanlage Eyßelheide behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Eltern willigen ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss bis es abgeholt wird.
Ausgefallene Stunden
Müssen Stunden durch Verschulden der Tennisanlage Eyßelheide ausfallen, werden diese nachge-holt. Sollte dies nicht möglich sein, entfällt unser Anspruch auf das Trainingsentgelt.
Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens 24 Stunden nach dem Tag der Spielstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Spiel/ Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens.
Nach
Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige
Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
Fotos
Mit
Betreten der Tennisanlage Eyßelheide erklärt sich jeder
Kunde und Gast einverstanden, jederzeit
fotografiert werden zu
können. Ebenso erklärt sich jeder Kunde und Gast damit
einverstanden, Foto- grafien seiner Person in den
Kommunikationsmitteln der Tennisanlage Eyßelheide
veröffentlicht zu sehen.
Aufrechnung, Zurückbehaltung, Schriftform, und Volljährigkeit
Mit Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur aufrechnen, soweit diese unwidersprochen oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen zu, die aus dem Vertragsverhältnis mit dem Anbieter resultieren.
Der Kunde erklärt mit Abgabe seiner Reservierung/Bestellung ausdrücklich, dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig ist und sein überwiegender Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Sofern der Kunde das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, versichert er mit Aufgabe der Reservierung/Bestellung, dass er zu dieser berechtigt ist. Der Anbieter weist auf die mögliche Strafbarkeit einer Falschangabe hiermit hin.
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass soweit in vertraglichen Regelungen zwischen den Parteien Schriftform vorgesehen ist, diese durch Telefax und ausdrücklich auch durch Email gewahrt wird.
Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich nahe kommt.
Gerichtsstand
Gerichtsstand
ist 38518 Gifhorn.
Gifhorn,
03. Januar 2008